Wir vertreten und beraten Sie auf dem Gebiet des Staats- und Verwaltungsrechts. Dazu gehört insbesondere die Vertretung von Unternehmen und Privatpersonen vor kantonalen und eidgenössischen Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten. So unterstützen wir Sie insbesondere bei Einsprachen und Beschwerden gegen Verfügungen jeglicher Art, die sich auf kommunales, kantonales oder eidgenössisches Recht stützen.
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